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Antragstellung

Personalkosten

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Kalkulationssätze für Hilfskräfte an der KU

Zu kalkulierende Arbeitgeberkosten pro Stunde

  • Studentische Hilfskräfte:
    • bis 31.03.2012: 8,45 € /Std. (max. 80 Std./Monat!)
    • ab 01.04.2012: 9,10 € /Std. (max. 80 Std./Monat!)
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte (max. 19 Std./Woche!):
    • mit Bachelorabschluss: 11,70 €
    • mit Staatsexamen und sonst. Hochschulabschluss:14,30
  • Ansprechpartner an der KU: Referat I/2
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Stipendianten der Graduiertenkollegs und des Internationalen Promotionskollegs Eichstätt-Ingolstadt

  • Monatliches Stipendium in Höhe von 1.050,00 €
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Gehälter im Öffentlichen Dienst

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BMBF

  • Bekanntes Personal: Sind die Mitarbeiter/innen für Ihr BMBF Projekt schon an der KU beschäftigt, sind für Ihren Antrag die voraussichtlich entstehenden Personalkosten relevant. Unter Angabe der Personalnummer erfahren Sie diese von der Stiftungsverwaltung.
  • NN-Personal: Wenn das Personal zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt ist (so genanntes "NN-Personal"), gelten die Obergrenzen für Personalausgaben des BMBF. Auskunft über die jeweils höchstzulässigen Ansätze kann ggf. auch das zuständige Fachreferat oder sein Projektträger erteilen.
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DFG

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BMBF

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DFG

  • Was ist eine Programmpauschale?
    Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben am 14. Juni 2007 den Hochschulpakt 2020 verabschiedet. Die zweite Säule dieses Paktes besteht aus der schrittweisen Einführung einer Programmpauschale in allen in Betracht kommenden Förderverfahren der DFG. Danach erhalten die Antragsteller der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsvorhaben einen pauschalen Zuschlag zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Projektausgaben (Programmpauschale). In der öffentlichen Diskussion wird die Programmpauschale oftmals auch als „indirekte Projektkosten“ oder als „Overhead“ bezeichnet.  (Siehe auch DFG-Schreiben vom 5. September 2007)
  • Welchen Umfang hat die Programmpauschale?
    Die Programmpauschale beträgt 20 % der abrechenbaren direkten Projektausgaben. Werden bewilligte und abgerufene Mittel für direkte Projektausgaben im Bewilligungszeitraum nicht in Anspruch genommen oder direkte Projektausgaben bei der Prüfung des Verwendungsnachweises durch die DFG nicht anerkannt, so verringert sich entsprechend auch das Volumen der Programmpauschale; Überzahlungen sind dann auf eine Folgebewilligung anzurechnen oder zu erstatten.
  • Verwendung der DFG-Programmpauschale an der KU Eichstätt-Ingolstadt
    Die Verwendung des 40 %-Anteils der Projektleiter/in, Sprecher/in erfolgt in eigener Verantwortung der Projektleiter/in, Sprecher/in gemäß den Verwendungsrichtlinien der DFG (DFG-Vordruck 2.02 – 11/10).
  • FAQ Programmpauschale

Hinweise für KU-Angehörige zur BMBF-Antragstellung

Bitte kontaktieren Sie als KU-Angehörige/r bei einer Antragstellung unbedingt rechtzeitig die Stabsstelle Forschungsförderung zur hochschulinternen Koordination.

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easy - Das Antrags-/Angebotsverfahren

Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken.

https://foerderportal.bund.de/easy/

Hinweise zur Benutzung von easy, Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) und Informationen zu den Änderungen in neuen Versionen

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BMBF-Formularschrank

Im Formularschrank finden Sie Formulare, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen.

www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html

Hinweis: Zur Einreichung von Projektskizzen benutzen Sie bitte das Elektronische Skizzensystem "easy-Skizze".

www.kp.dlr.de/profi/easy/skizze/index.html

Hinweise für KU-Angehörige zur DFG-Antragstellung

Bitte unterrichten Sie als KU-Angehörige/r die Universität im Vorfeld über Ihren DFG-Antrag und schicken Sie Ihren Antrag sowie im Falle der Bewilligung den Bewilligungsbescheid (per Post und/oder als pdf-Datei ) an die Stabsstelle Forschungsförderung.

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Wichtig bei der Beantragung einer "Eigenen Stelle"

Dem Antrag ist eine Erklärung der aufnehmenden Institution (DFG-Vordruck 41.027 - 1/09) beizufügen, in der sie sich verpflichtet, die Arbeitgeberfunktionen für die Laufzeit der Bewilligung zu übernehmen und im Zusammenwirken mit der Beihilfeempfängerin oder dem Beihilfeempfänger die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Projekts zu gewährleisten.

www.dfg.de/foerderung/programme/einzelfoerderung/sachbeihilfe/formulare_merkblaetter/index.jsp

Nehmen Sie bitte als KU-Angehörige/r rechtzeitig Kontakt zur Stabsstelle Forschungsförderung auf.

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Ansprechpartner vor Ort

Die Aufgaben umfassen im Einzelnen die Beratung

  • über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der DFG,
  • bei der Antragstellung, insbesondere bei Erstantragstellern,
  • in Zweifelsfragen. Diese müssen nicht nur bei der Antragstellung, sondern können sich auch im Zuge der Antragsbearbeitung durch die Geschäftsstelle oder auch nach der Entscheidung der DFG-Gremien ergeben.
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DFG Aktuelles

Aktuelles und Mitteilungen für Geistes- und Sozialwissenschaftler

Aktuelles und Mitteilungen für Naturwissenschaftler

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DFG-Förderung

  • DFG-Förderprogramme von A bis Z
    Förderung auf einen Blick
  • DFG-Informationen für Geistes- und Sozialwissenschaftler
  • DFG-Informationen für Naturwissenschaftler
  • DFG-Erstantrag
    • Anträge auf Förderung eines Projekts, die von Erstantragsteller/innen bei der DFG eingereicht werden, erhalten eine besondere Kennzeichnung. Diese Kennzeichnung signalisiert den Gutachter/innen, dass die Antrag stellende Person zum wissenschaftlichen Nachwuchs zählt und noch über wenig oder keine Erfahrung bei der Beantragung von Drittmitteln verfügt. Deshalb sollen die Gutachter/innen bei der Bewertung dieser Anträge insbesondere das persönliche Potenzial und die Qualität des vorgeschlagenen Projekts berücksichtigen, projektspezifische Vorarbeiten oder projektspezifische Publikationen hingegen weniger stark gewichten. Mit dieser Möglichkeit der Kennzeichnung eines ersten Antrags auf Projektförderung möchte die DFG den wissenschaftlichen Nachwuchs ermutigen, erste eigene Drittmittel einzuwerben. Die Kennzeichnung als Erstantrag bezieht sich allein auf das Verfahren der Einzelförderung/Sachbeihilfe, also das Kern-Programm der DFG für die Förderung von thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhaben.
    • Zielgruppe:

      • wissenschaftlicher Nachwuchs sowie
      • Rückkehrer/innen aus dem Ausland oder
      • Wiedereinsteiger/innen nach Industrieaufenthalten oder Familienpausen.

Ansprechpartner nach Bewilligung

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Förderglossar

Von "Abruffrist" bis "Zinsverbilligung": Das Förderglossar des BMWi erläutert kurz und bündig die wichtigsten Fachbegriffe zur Förderung und Finanzierung.

www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/foerderglossar.html

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Weiterführende Links zum Thema 'Grant writing'

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