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Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Regensburg und München. Als von der Landshuter Zeitung »angelernter Gerichtsberichterstatter« bewarb er sich für die Deutsche Journalistenschule in München und wurde Mitglied der 12. Lehrredaktion. Mitglied des Deutschen Journalistenverbandes. Tätigkeit als freier Journalist. Zuletzt Berichterstatter und Kommentator für Fernsehsender sowie Print- und Onlinemedien im Hoeneß-Verfahren, im NSU-Prozess und im Fall „Gustl Mollath“.
Aufbaustudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit Abschluss Mag. rer. publ. Seit 1979 zugelassen als Rechtsanwalt.
1994 Promotion an der Universität München bei Prof. Dr. jur. utr. Heinz Laufer, Lehrstuhl für öffentliches Recht, Politik und Recht für Sozialwissenschaftler.
Für den Bayerischen Verlegerverband seit 1980 Kurse zum Presserecht und zur Gerichtsberichterstattung. Dozent an der Akademie der Bayerischen Presse in München. Lehraufträge an der Katholischen Universität Eichstätt ab dem Sommersemester 1988 (Lehrstuhl Prof. Dr. Hömberg), ab dem Sommersemester 1989 Universität Leipzig, Fachbereich Kommunikations- und Medienwissenschaften (Gründungsdekan Prof. Dr. Reimers). Sechs Semester Lehrveranstaltungen zu den Themen »Recht für Journalisten« und »Gerichtsberichterstattung«. Dozent an der Akademie für Neue Medien in Kulmbach. Seit 1. Mai 1995 neben der Anwaltstätigkeit C3-Professur für Verwaltungs- und Sozialrecht an der University of Applied Sciences Neubrandenburg. 1995 - 2008 Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München am Institut für Kommunikationswissenschaften und Medienforschung. Seit dem Wintersemester 2006/2007 Tätigkeit an der Katholischen Universität Eichstätt als Lehrbeauftragter für Medienrecht und Medienarbeitsrecht im Masterstudiengang Journalistik. Ernennung zum Honorarprofessor für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung im Oktober 2017.
Ausführliche Publikationsliste unter http://publikationen.kanzlei-fricke.de/.
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