Die Benutzerkennung der KU ist der Schlüssel zu praktisch allen IT-Services der KU und auch einigen externen Diensten, die wir in unser Service-Portfolio mit aufgenommen haben. Mit dieser Kennung und dem zugehörigen Passwort können Sie sich jeweils authentifizieren.
Jeder Studierende erhält mit der Immatrikulation an der KU Eichstätt-Ingolstadt eine Benutzerkennung.
Die Benutzerkennung wird Ihnen in dem Schreiben mitgeteilt, das Ihnen bei der Einschreibung ausgehändigt oder auf dem Postweg zugeschickt wird. Das Schreiben enthält zusätzlich ein Freischaltpasswort, mit dem Sie Ihre Kennung aktivieren können. Ferner ist die Kennung auch auf der KU.Card abgedruckt, die somit neben den anderen Funktionen auch als Benutzerausweis verwendet werden kann.
Die Kennung ist ab dem Tag nach der Einschreibung gültig und wird 4 Monate nach Ihrer Exmatrikulation ungültig.
Als neue/r Mitarbeiter/in erhalten Sie eine Benutzerkennung, indem Sie einen Antrag beim Rechenzentrum stellen. Ein Antragsformular wird Ihnen bei der Einstellung von der Personalabteilung ausgehändigt oder Sie füllen den Antrag am Bildschirm aus. Auch Lehrbeauftragte benötigen für die Erledigung ihrer Aufgaben eine Benutzerkennung. Bitte reichen Sie den Antrag im Original beim Sekretariat des URZs ein.
Über Ihre im Antrag auf Benutzerkennung erfasste private E-Mail-Adresse wird Ihnen dann die Benutzerkennung, das zugehörige Freischalt-Passwort und Ihre neue E-Mail-Adresse mitgeteilt. Mit dem Freischalt-Passwort aktivieren Sie Ihre Benutzerkennung.
Mit Ausscheiden aus der Universität wird die Benutzerkennung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesperrt und die E-Mail-Zustellung unterbunden.
Nach weiteren 6 Monaten wird Ihre Benutzerkennung automatisch gelöscht.
Lehrbeauftragte erhalten für jeweils ein Semester eine Benutzerkennung und müssen diese bei weiterem Bedarf verlängern.
Vor Ablauf der Benutzerkennung werden unsere Benutzerinnen und Benutzer rechtzeitig per E-Mail informiert.
Wichtig: Ohne Freischaltung kann die Kennung nicht zur Authentifizierung bei unseren IT-Diensten verwendet werden.
Bitte beachten: Für die Bibliothek wird ein separater Benutzerausweis benötigt.
Bevor Sie Ihre Benutzerkennung zur Authentifizierung bei unseren IT-Diensten verwenden können, muss sie freigeschaltet werden.
Hierzu erhalten Sie neben der Kennung ein Freischaltpasswort, das an Ihre zu diesem Zweck erfasste E-Mail-Adresse geschickt wird. Dieses Freischaltpasswort ist ausschließlich dazu geeignet, sich ein individuelles und möglichst sicheres Passwort zu geben und damit die Kennung freizuschalten.
Jede Benutzerin und jeder Benutzer erhält mit der Benutzerkennung eine E-Mail-Adresse und ein damit verbundenes Postfach.
Die E-Mail-Adresse ist in der Regel so aufgebaut, dass Vorname und Nachname mit einem Punkt verknüpft werden. Nach dem @-Symbol folgt die Zuordnung zur Domain ku.de.
Die Groß- und Kleinschreibung spielt bei der E-Mail-Adresse keine Rolle.
Der Zugriff auf das eigene E-Mail-Konto ist natürlich nicht die einzige Berechtigung, die mit der Benutzerkennung der KU verbunden ist. Bei fast allen unseren IT-Services können Sie sich mit einer freigeschalteten Benutzerkennung direkt authentifizieren und diese nutzen.
Hier gibt es unterschiedliche Szenarien je nach unterschiedlichen Voraussetzungen:
Das Rechenzentrum der KU zwingt Sie im Normalfall nicht zur Änderung des Passworts. Trotzdem kann es manchmal sinnvoll sein, dieses zu ändern. Hier reicht die Benutzerkennung und das Passwort aus, um sich ein neues Passwort geben zu können.
Wenn Sie Ihr Passwort nicht mehr kennen, aber Ihren PUK zur Hand haben, kann diese Information auch zur Änderung des Passworts verwendet werden.
Der PUK ist für Studierende auf dem Studiennachweis/Datenkontrollblatt aufgedruckt, Mitarbeiter können ihn im Sekretariat des URZs anfordern.
In diesem Fall bleibt noch der Kontakt zum KU.ServiceDesk-IT. Dieser kann die Zusendung eines Rücksetzpassworts an eine hinterlegte alternative E-Mail-Adresse veranlassen. Sollte noch keine alternative E-Mail-Adresse hinterlegt sein, so ist eine Identifizierung per gültigem Lichtbildausweis notwendig.
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